Wassersport-
Haftpflichtversicherung

Die Wassersport-Haftpflicht sichert Versicherungsnehmer gegen Schadensansprüche Dritter bis zu einer Deckung von wahlweise 7,5 Mio. Euro, 15 Mio. Euro oder 20 Mio. Euro für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab. Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Welt und umfasst folgende Leistungen entsprechend der Deckungssumme:

  • Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen
  • Skipperhaftpflicht für Versicherungsschutz bei Mieten bzw. Chartern eines Boots
    oder einer Yacht zu privaten Zwecken
  • Ziehen von Personen, z.B. auf Wasserski, mit Schirmdrachen, in einem Tube
    oder auf einem Wakeboard
  • Forderungen aus öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme
  • Mietsachschäden an Bootsanlegestellen oder Einstellräumen
  • Gewässerschäden
  • Umweltschäden
  • Segelregatten
  • Rechtsschutzdeckung zur Forderungsausfallversicherung

Der oben beschriebene Fall eines Gewässerschadens wird demnach von der Wassersport-Haftpflichtversicherung gedeckt, ebenso die Inanspruchnahme der Yacht in einem ausländischen Hafen, die unter den Geltungsbereich der Skipperhaftpflicht fällt.

Mitversicherung von Beibooten und Trailern

In der Wassersport-Haftpflicht ist der nicht versicherungspflichtige Bootsanhänger beitragsfrei mit einer Versicherungssumme von 2 Mio. Euro mitversichert. Auch Beiboote mit Motor oder Segel sind im Versicherungsumfang enthalten: Der Gebrauch eines Beibootes beziehungsweise Dingis bis 10 qm Segelfläche und/oder 30 PS ist im Umkreis von 10 Seemeilen vom versicherten Mutterschiff im Leistungsumfang der Sportboot Haftpflicht eingeschlossen.

Kleinere Wassersportgeräte

Auch kleine Wassersportgeräte können in einem Moment der Unachtsamkeit großen Schaden anrichten. Besonders beliebt sind Schlauchboote mit Motor, mit denen begeisterte Wassersportler schnell übers Wasser gleiten können. Für motorisierte Schlauchboote kann sowohl eine Wassersporthaftpflicht als auch eine Wassersportkasko abgeschlossen werden. Sie sind also für den Fall versichert, dass Sie mit Ihrem Schlauchboot anderen oder deren Eigentum Schaden zufügen und gleichzeitig werden auch Schäden an Ihrem eigenen kleinen Boot übernommen.

Für Paddelboote, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier und Schlauchboote ohne Motor können Sie eine Wassersport-Kaskoversicherung abschließen, jedoch keine Wassersport-Haftpflichtversicherung. Mit entsprechender Erweiterung des Versicherungsschutzes greift hier im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung.